
25.09.2026
Auftragsforschung und Forschungszulage: Sonderlogik für KMU
Bei Auftragsforschung gilt im FZulG eine eigene Quoten- und Begünstigten-Regelung. Für Aufwendungen ab dem 28. März 2024 sind 70 Prozent des Auftragsentgelts förderfähig (Wachstumschancengesetz 2024); davor lag die Quote bei 60 Prozent. Wer beantragt, welche Anteile förderfähig sind und drei Konstellationen, in denen die Sonderregelung kippt.































