Dr. Matthias Stephan · Zuletzt aktualisiert: 17. Juni 2023

What is an imprint scaled

Impressum, auch Anbieterkennzeichnung genannt, gibt wesentliche Auskunft über den Betreiber einer Website oder eines Social-Media-Profils. Das Impressum, das aus dem Presserecht stammt, sorgt für Transparenz und Richtigkeit im Online-Handel und ist notwendig, um eine Website rechtskonform zu gestalten. Das Impressum sollte Pflichtangaben zum Verantwortlichen und zu rechtlichen Ansprechpartnern bei eventuellen Problemen enthalten.

Laut Telemediengesetz und Medienstaatsvertrag muss das Impressum sichtbar und leicht zugänglich sein. Darin enthalten sind Pflichtangaben wie Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Zweck- und Leistungsbeschreibung sowie die Handelsregisterauskunft für den Warenverkehr. Das Impressum ist erforderlich, um die Rechte sowohl des Website- oder Profilbetreibers als auch seiner Kunden zu schützen. Zu verstehen, wie man ein wirksames Impressum erstellt, ist für jeden Website- oder Social-Media-Betreiber unerlässlich.

Kundenvertrauen durch ein Impressum aufbauen

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Ein Impressum ist mehr als nur eine Formsache. Es ist ein wichtiger Weg für Unternehmen, Vertrauen und Transparenz bei ihren Kunden aufzubauen. Durch die vollständige und sichtbare Offenlegung des Firmennamens und der Kontaktdaten vermittelt ein Impressum Professionalität. Diese leicht sichtbaren Kontaktinformationen geben den Kunden die Gewissheit, dass sie mit einem seriösen Unternehmen Geschäfte tätigen, und stärken ihr Vertrauen.

Dies hilft, starke Kunden-Geschäfts-Beziehungen zu fördern und kann dazu beitragen, den Geschäftserfolg langfristig zu steigern. Ein Impressum kann auch der erste Schritt zur Entwicklung von Beziehungen zu potenziellen Kunden sein. Die Verfügbarkeit dieser Informationen an einem leicht zu findenden Ort zeigt, dass ein Unternehmen bereit ist, mit Kunden in Kontakt zu treten.

Einhaltung von deutschem Recht

Cookies, Datenschutz und Impressum sind ein wichtiger Dreiklang für Webseiten. Cookies und Analysetools sind unerlässlich, um die Leistung der Seite zu analysieren. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt von den Betreibern, durch eine Cookie-Richtlinie über technische Cookies und im Hintergrund laufende Analysen aufzuklären.

Darüber hinaus ist das Impressum einer Website nach deutschem Recht obligatorisch. Zur Erstellung eines Impressums müssen Pflichtangaben wie Name, Rechtsform, Anschrift, Kontaktdaten und Umsatz- bzw. Gewerbesteuer-Identifikationsnummer enthalten sein. Unternehmen, die reglementierte Berufe ausüben, wie Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater, müssen darüber hinaus zusätzliche Angaben wie Titel, zuständige Kammer und Angaben zu berufsrechtlichen Regelungen machen.

Auf Blogs eingestellte Inhalte müssen den Namen und die Anschrift der verantwortlichen Stelle, wie z. B. Chefredakteur oder Geschäftsführer, enthalten. Beim Online-Handel muss ein Link zur offiziellen EU-weiten Online-Streitbeilegungs-Plattform enthalten sein, sowie Name, Postanschrift und Kontaktdaten einer etwaigen Verbraucherschlichtungsstelle. Wenn eingebettete Social-Media-Links, Cookies oder Google Analytics-Dienste verwendet werden, muss auch eine Datenschutzerklärung bereitgestellt werden.

Es ist empfehlenswert, die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch einen rechtlichen Beistand zu überprüfen.

Impressumspflicht für private Websites: Was ist erforderlich?

Das Impressum einer Website bezeichnet die rechtlichen Hinweise, die dem Betrachter Informationen über den Website-Inhaber geben. Kommerzielle Websites müssen grundsätzlich ein Impressum enthalten, aber was ist mit privaten Websites? Gemäß § 5 TMG ist jede Website, die sich auf private Inhalte beschränkt, wie z. B. ein Blog oder Familienfotos, von der Impressumspflicht ausgenommen.

Enthält eine Website jedoch redaktionelle Inhalte oder Werbebanner, dann gilt diese laut Gesetz nicht mehr nur als privat und der Website-Inhaber sollte ein Impressum einbauen. Dies gilt auch dann, wenn die Banner oder Affiliate-Programme nur geringe oder keine Umsätze generieren. Darüber hinaus sollten Betreiber solcher Seiten, selbst wenn eine Website als vollständig privat gilt, dennoch einen Verantwortlichen einbeziehen und ein vollständiges Impressum erstellen, um sich rechtlich abzusichern.

Rechtlicher Rahmen: §5 des Telemediengesetz

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Gemäß dem deutschen Telemediengesetz (TMG), § 5 Allgemeine Informationspflichten, sind Diensteanbieter, die geschäftsmäßig Telemedien anbieten, verpflichtet, bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Diese Informationen umfassen:

  1. Name und Anschrift des Diensteanbieters, einschließlich der Rechtsform und des Vertretungsberechtigten (bei juristischen Personen)
  2. Stamm– oder Grundkapital (sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden)
  3. Kontaktmöglichkeiten, einschließlich E-Mail-Adresse und Adresse.
  4. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (falls der Dienst im Rahmen einer behördlich zugelassenen Tätigkeit angeboten wird).
  5. Handels-, Vereins-, Partnerschafts– oder Genossenschaftsregister, in das der Diensteanbieter eingetragen ist, sowie die entsprechende Registernummer.
  6. Angaben zur Kammer, der der Diensteanbieter angehört (falls der Dienst im Rahmen eines bestimmten Berufs angeboten wird), sowie zur gesetzlichen Berufsbezeichnung und dem Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde.
  7. Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer (falls vorhanden).
  8. Angaben zur Abwicklung oder Liquidation (falls zutreffend).
  9. Bei audiovisuellen Mediendiensten die Angabe des Sitzlandes sowie der zuständigen Regulierungs– und Aufsichtsbehörden.

Wie ist das Impressum zu finden?

Das Impressumspflichtgesetz schreibt vor, dass die notwendigen Informationen an einer gut sichtbaren und jederzeit zugänglichen Stelle auf der Website bereitzuhalten sind. Es ist wichtig, dass es für die Benutzer der Website leicht erkennbar und sofort zugänglich ist. Um eine gute Auffindbarkeit des Impressums zu gewährleisten, sollten die Informationen in einen eigenen Menüpunkt innerhalb der Seitennavigation oder im Footer der Seite aufgenommen werden. Der Verweis sollte in der Regel „Impressum“ heißen und von jeder Seite mit einem Klick erreichbar sein.

Das Impressum sollte nicht in einem Popup-Fenster erscheinen, da einige Leute diese Funktion blockieren, was bedeutet, dass die Informationen vom Benutzer möglicherweise nicht gesehen werden. Das Impressum muss auch in der mobilen Ansicht der Website sichtbar sein und keine anderen Features wie Cookie-Consent-Banner sollten den Menüpunkt überdecken.

Die Bereitstellung des Impressums nur auf Anfrage genügt nicht den Anforderungen des Impressumspflichtgesetzes. Das Impressum darf nicht schwer lesbar sein und keine notwendigen Informationen z.B. in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website auslagern. Es sollte in einer gut lesbaren Schriftart in geeigneter Größe formatiert sein und die rechtlichen Hinweise sollten klar von anderen Teilen des Website-Inhalts getrennt sein.

Rechtlicher Rahmen: §18 des Medienstaatsvertrags

Rechtlicher Rahmen 18 des Medienstaatsvertrags

Der §18 des Medienstaatsvertrags (MStV) regelt die Informationspflichten und Auskunftsrechte von Anbietern von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen umfassen im Einzelnen:

  1. Anbieter von Telemedien müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar Informationen wie Name, Anschrift und ggf. Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten bereithalten.
  2. Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien müssen zusätzlich zu den Pflichtangaben des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe von Namen und Anschrift benennen.
  3. Anbieter von Telemedien in sozialen Netzwerken müssen den Umstand der Automatisierung von Inhalten oder Mitteilungen kenntlich machen und dem Inhalt oder der Mitteilung den Hinweis gut lesbar bei- oder voranzustellen, dass dieser oder diese unter Einsatz eines das Nutzerkonto steuernden Computerprogrammes automatisiert erstellt und versandt wurde. Für Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien gelten diese Informationspflichten entsprechend.

Registereintrag für Unternehmen, Vereine & Verbände

Impressum Pflichtangaben sind wichtig für Unternehmen, die in öffentlichen Registern eingetragen sind. Einige Beispiele sind das Handelsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Genossenschaftsregister.

Vereine (e.V.) sind im Vereinsregister eingetragen, Genossenschaften (eG) im Genossenschaftsregister. Partnerschaften müssen in das Partnerschaftsregister eingetragen werden. Unternehmen wie OHG, KG, GmbH, UG und AG müssen ihre Eintragung im Handelsregister vornehmen lassen. Freiberufler, Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende müssen nicht unbedingt ins Handelsregister eingetragen werden, es sei denn, sie überschreiten eine bestimmte Umsatzgrenze von mehreren Hunderttausend Euro pro Jahr, ab der die Kaufmannseigenschaft verliehen und die Eintragung ins Handelsregister vorgeschrieben wird.

Die Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen

Impressum Pflichtangaben werden oft übersehen, obwohl sie wichtige gesetzliche Anforderungen erfüllen. Ein Haftungsausschluss soll die Haftung für bestimmte Inhalte, externe Links oder Urheberrechtsverletzungen durch Benutzer einschränken oder ausschließen. Viele Anbieter verwenden Disclaimer oder Textbausteine ​​wie „Der Anbieter übernimmt keine Haftung“. Es schadet zwar nicht, diese Informationen in gedruckter Form zu haben, bringt aber aus rechtlicher Sicht letztlich keinen Nutzen; beispielsweise garantiert die Aufnahme eines Haftungsausschlusses keinen Schutz vor gesetzlicher Haftung für die Aktivitäten des Benutzers.

Impressums-Beispiele bei typischen Rechtsformen

Impressum für Einzelunternehmer

Impressum fuer Einzelunternehmer

Ein Einzelunternehmer, auch bekannt als Einzelkaufmann oder Einzelgewerbetreibender, ist eine natürliche Person, die ein Unternehmen allein betreibt, ohne Partner oder Mitarbeiter zu haben. Ein Einzelunternehmer ist sowohl für das Management als auch für die Finanzen seines Unternehmens verantwortlich. Als Einzelunternehmer haftet man persönlich für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens, was bedeutet, dass das persönliche Vermögen des Unternehmers für geschäftliche Verpflichtungen genutzt werden kann. Ein Einzelunternehmer muss in der Regel ein Gewerbe anmelden und entsprechende Steuern zahlen.

Impressum einer GbR

Impressum einer GbR

Eine GbR ist eine Abkürzung für Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Eine GbR ist eine Form der Personengesellschaft, bei der zwei oder mehrere natürliche Personen (oder auch juristische Personen) eine Gesellschaft gründen, um gemeinsam ein Geschäft zu betreiben.

In einer GbR ist jeder Gesellschafter unbeschränkt haftbar für die Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft, was bedeutet, dass das persönliche Vermögen der Gesellschafter für geschäftliche Verpflichtungen genutzt werden kann. Die Bezeichung GbR sowie die Vertretungsberechtigten müssen im Impressum mit angegeben werden.

Impressum einer GmbH oder UG

Impressum einer GmbH oder UG

Eine GmbH ist eine Abkürzung für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Es handelt sich um eine Rechtsform für Unternehmen, bei der das Geschäftskapital in Anteile aufgeteilt ist und die Haftung der Gesellschafter auf die Höhe ihrer jeweiligen Kapitaleinlage begrenzt ist. Eine GmbH kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden und hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Eine UG ist eine Abkürzung für „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Variante der GmbH mit einem niedrigeren Mindestkapital.

Impressum für Freiberufler

Impressum fuer Freiberufler

Freiberufler mit Kammerzugehörigkeit sind Personen, die in einem Beruf arbeiten, der in der Regel auf wissenschaftlicher oder künstlerischer Basis beruht und der traditionell durch die Mitgliedschaft in einer Berufskammer oder Berufsorganisation reguliert wird. Beispiele für solche Berufe sind Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Ingenieure, Journalisten und Künstler.

Bei Freiberufler mit Kammerzugehörigkeit sind die allgemeinen Vorschriften für die Gründung und Führung eines Unternehmens einzuhalten. Demnach müssen Freiberufler im Impressum folgende Angaben aufweisen:

  1. Name und Anschrift des Freiberuflers (bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform, Vertretungsberechtigte, ggf. Registergericht und Handelsregisternummer)
  2. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), sofern vorhanden
  4. Berufsbezeichnung und zuständige Kammer
  5. Bei Freiberuflern mit reglementierten Berufen, wie beispielsweise Rechtsanwälten oder Ärzten, die Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung und die zuständige Aufsichtsbehörde
  6. Bei Freiberuflern mit einer Berufshaftpflichtversicherung, Angaben dazu
  7. Ggf. Angaben zur Genehmigung der beruflichen Tätigkeit, z.B. bei bestimmten Gewerben
  8. Angaben zur Versicherung

Fazit

Die Erstellung einer Impressumsseite ist unerlässlich, um Vertrauen bei Kunden aufzubauen und das deutsche Recht einzuhalten. Firmen, Vereine und Verbände müssen sich beim örtlichen Gewerbeamt anmelden, Einzelkaufleute müssen ihre Geschäftsadresse und Kontaktdaten angeben. Darüber hinaus sollte die Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen nicht unterschätzt werden;

Sie können dazu beitragen, Unternehmen vor rechtlichen Verpflichtungen zu schützen.

Schließlich stellen Unternehmen durch die Gestaltung von Impressumen für unterschiedliche Rechtsformen wie Einzelunternehmer, GbR, GmbH oder UG sowie Freiberufler sicher, dass ihr Online-Fußabdruck allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Indem sie sich die Zeit nehmen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit der Impressumspflicht vertraut zu machen, können Unternehmen die notwendigen Maßnahmen ergreifen und darauf vertrauen, dass sie sich an die Gesetze halten.

Verweise