Dr. Matthias Stephan · Zuletzt aktualisiert: 17. Juni 2023

So halten Sie die EU Cookie Richtlinie in WordPress ein

Die Cookie-Richtlinie der EU ist eine Verordnung, die die Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien auf Websites regelt. Cookies sind kleine Textdateien, die auf dem Computer oder Gerät eines Benutzers gespeichert werden, wenn dieser eine Website besucht. Sie sammeln Informationen über ihre Aktivitäten. Website-Betreiber müssen über Cookies informieren und die Zustimmung der Benutzer einholen, bevor sie diese speichern oder lesen.

Die Richtlinie gilt für alle EU-Websites und solche, die sich an EU-Benutzer richten. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Privatsphäre und Daten der Benutzer zu schützen. Es gibt bestimmte Ausnahmen, wie z. B. unbedingt erforderliche Cookies oder solche, die ausschließlich für statistische Zwecke ohne personenbezogene Daten verwendet werden.

WordPress-Plugins können die notwendige Konfiguration erleichtern.

Die Grundlagen zu Cookies

Die Grundlagen zu Cookies scaled

Durch die Speicherung von Cookies können Webseiten den Benutzer bei seinem nächsten Besuch identifizieren. Sie können sich an seine Anmeldeinformationen erinnern, einen Warenkorb verwalten und sogar gezielte Werbe-E-Mails versenden. Eine Website kann verwandte Artikel vorschlagen, die von Interesse sein könnten, indem sie frühere Einkäufe eines Benutzers erkennt.

Um mehr über das Surfverhalten zwischen verschiedenen Websites zu erfahren, können Betreiber mithilfe von Tracking-Anbietern Besuche registrieren. So können sie Benutzer individuellen Profilen zuordnen, um personalisierte Shop-Erlebnisse zu ermöglichen.

Um die Privatsphäre der Benutzer zu schützen, müssen Websites über eine Cookie-Richtlinie verfügen. Es beschreibt klar die Verwendung von Cookies und informiert die Benutzer über ihre Rechte zum Opt-in oder Opt-out. Viele Webseiten geben den Benutzern die Möglichkeit, in den Cookie-Einstellungen genau auszuwählen, welche Informationen sie bereitstellen möchten.

Es ist sowohl für Benutzer als auch für Betreiber wichtig, sich ihrer Rechte bei der Verwendung von Cookies bewusst zu sein.

Dadurch wird sichergestellt, dass sich beide Parteien ihrer Rechte und Pflichten in Bezug auf den Schutz ihrer Daten bewusst sind. So können sie einander und der Website vertrauen.

Unterscheidung von Erstanbieter- und Drittanbieter-Cookies

Es ist wichtig, Cookies nach ihrem Zweck und ihrer Zustimmungsbedürftigkeit zu unterscheiden. Website-Betreiber müssen normalerweise keine gesonderte Einwilligung für die Verwendung von Cookies einholen, wenn sie für Session-Cookies, Login-Cookies oder Warenkorb-Cookies verwendet werden.

Dies liegt daran, dass diese Cookies keine Daten an andere Dritte weitergeben. Diese sogenannten Erstanbieter-Cookies sind notwendige, leistungsbezogene, funktionelle Cookies, werden von der besuchten Domain gesetzt. Die Daten werden nicht mit anderen Webseiten geteilt.

Website-Betreiber müssen sich des Unterschieds zwischen Erstanbieter-Cookies und Drittanbieter-Cookies, auch Tracking-Cookies genannt, bewusst sein. Tracking-Cookies stammen von Unternehmern anderer Unternehmen und sammeln Benutzerinformationen, wie Navigation, Verweildauer auf Websites, Seitenaufrufe usw.

Daher müssen Website-Betreiber auch die Zustimmungserfordernisse für Tracking- und Werbe-Cookies beachten, um Benutzerdaten zu schützen und die Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung zu verhindern.

Rechtlicher Rahmen: Das TTDSG

Rechtlicher Rahmen Das TTDSG

Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Es ersetzt das bisherige Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) und soll den Schutz personenbezogener Daten in der digitalen Welt stärken. Die Bestimmungen sind im Wesentlichen in drei Bereiche gegliedert:

  1. Telekommunikation: Das TTDSG regelt die Übertragung von Informationen über Telekommunikationsnetze wie das Telefonnetz oder das Internet. Es enthält unter anderem Regelungen zur Sicherheit der Netze, zur Vertraulichkeit der Kommunikation und zur Regulierung von Telekommunikationsanbietern.
  2. Telemedien: Das Gesetz regelt auch die Nutzung von Telemedien wie Webseiten oder Apps. Es legt Anforderungen an die Information und Einwilligung der Nutzer fest und enthält Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Telemedien.
  3. Datenschutz: Das TTDSG enthält umfassende Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten, wie sie bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten und Telemedien anfallen. Es legt insbesondere Anforderungen an die Einwilligung der Nutzer, die Zwecke der Verarbeitung und die Sicherheit der Daten fest, wie die Cookie-Richtlinie.

Zu den konkreten Regelungen im TTDSG gehören unter anderem:

  • Anforderungen an die Einwilligung der Nutzer bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere bei der Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien auf Websites
  • Regelungen zur Verarbeitung von Verkehrsdaten und Standortdaten im Zusammenhang mit Telekommunikationsdiensten
  • Vorgaben zur Datensicherheit, insbesondere zur Meldung von Datenpannen und zur Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Verpflichtungen zur Bereitstellung von Informationen an die Nutzer, insbesondere zur Identität des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung und zur Zweckbindung der Verarbeitung
  • Sanktionen für Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften, einschließlich hoher Bußgelder für Unternehmen.

Das TTDSG trägt somit dazu bei, dass der Datenschutz in der digitalen Welt gestärkt wird und die Nutzerinnen und Nutzer mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten erhalten. Es setzt dabei hohe Anforderungen an Unternehmen und Telekommunikationsanbieter und schafft klare Regelungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Benutzereinwilligung einholen

Um die Einhaltung der Cookie-Vorschriften und der wachsenden Nachfrage nach Datenschutz für die Benutzer sicherzustellen, sollten Webseiten-Betreiber die Cookie-Richtlinie korrekt in ihre Webseite integrieren. Um die Anforderungen einer solchen Richtlinie umzusetzen, sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Die Zustimmung des Benutzers muss aktiv eingeholt werden. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, ein Banner mit einem vorab aktivierten Kontrollkästchen oder einem Hinweis einzufügen, dass Benutzer alle Cookies akzeptieren, indem sie weiter surfen.
  2. Der Zustimmungstext muss angezeigt werden, sobald der Benutzer die Seite zum ersten Mal besucht.
  3. Die Richtlinie sollte die gesammelten Daten, wie sie verwendet werden und an wen sie weitergegeben werden, detailliert beschreiben.
  4. Die Datenerhebung darf erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers beginnen.

Um diesen Prozess zu vereinfachen, können Zustimmungstools verwendet werden. Je nach verwendetem CMS stehen verschiedene Cookie-Richtlinien-Zustimmungstools von verschiedenen Anbietern zur Verfügung. Für spezifischere Webseiten-Anforderungen kann eine individualisierte Implementierung erforderlich sein, die gemäß den üblichen Cookie-Vorschriften erfolgen sollte.

Das WordPress-Plugin Complianz

Das Wordpress Plugin Complianz

Die Lösung des Cookie-Compliance-Dilemmas

Das Complianz-Plug-in für WordPress bietet eine gute Lösung für das Dilemma der Cookie-Zustimmung und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Einhaltung von den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Dies geschieht mit einem anpassbarem Cookie-Hinweis und einer Cookie-Richtlinie, die auf der Grundlage der Daten erstellt wird, die von einem integrierten Cookie-Scan erfasst werden.

Dieser Scan liefert einen personalisierten Bericht über die Cookies der Website und ermöglicht es den Benutzern, die Elemente ihrer Cookie-Richtlinie auszuwählen, die am besten zu ihrem Unternehmen passen. Daher bietet das Complianz-Plugin eine einfache Methode, um alle relevanten Vorschriften zu erfüllen.

Gesetzliche Compliance mit Leichtigkeit sicherstellen

Das Complianz Plugin führt Schritt für Schritt durch den Prozess der Verwaltung der Einwilligung der Website-Benutzer in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften. Es stellt sicher, dass Besucher die Richtlinien und Verfahren verstehen, die ihre Datenfreigabe regeln.

Ein System zur Einwilligungsverwaltung stellt sicher, dass die verwendeten Cookies von Drittanbietern von Diensten wie Google Maps, Facebook, Instagram, AdSense, Hubspot, Recaptcha, Twitter und ActiveCampaign automatisch identifiziert und gesetzeskonform behandelt werden. Dazu gehört insbesondere das automatische Blockieren der Inhalte, solange der Nutzer der Cookie-Richtlinie noch nicht zugestimmt hat. So werden automatisch Platzhalter für blockierte Iframes wie z.B. Youtube angezeigt.

Fazit

Die Erstellung einer Cookie-Richtlinie ist ein wichtiger Aspekt der Rechtskonformität für Websites. Indem sie die Grundlagen von Cookies verstehen, Erstanbieter- und Drittanbieter-Cookies unterscheiden und über das TTDSG auf dem Laufenden bleiben, können Websitebesitzer sicherstellen, dass sie sich an die Gesetze halten und gleichzeitig den Benutzern das beste Erlebnis bieten.

Durch die Verwendung des Compliance-Plugins für WordPress entfällt das Rätselraten bei der Cookie-Compliance, sodass Website-Besitzer ihre Compliance ganz einfach sicherstellen können. Mit solchen Lösungen muss die Cookie-Compliance keine entmutigende und zeitaufwändige Aufgabe mehr sein. Stattdessen kann es sich um einen einfachen und unkomplizierten Prozess handeln, der es Websitebesitzern ermöglicht, erfolgreich zu sein und ihre rechtlichen Interessen zu schützen.

Verweise